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Verordnung zur elterlichen Aufsichtspflicht

Version vom 14. März 2013

ZU ANFANG

INSTALLIEREN Sie Ihren Computer an einem Ort im Haus, der von Ihrer Familie am meisten genutzt wird, um den PC einem Kind nicht unbeaufsichtigt zu überlassen. Das Internet wird somit eine familial genutzte Einrichtung.

LASSEN Sie sich von Ihrem Kind zeigen, wie es im Internet surft und vor allem seine Lieblings-Internetseiten. Finden Sie heraus, welche Internetseiten Ihr Kind interessieren könnten.

LEITEN Sie ein Gespräch mit Ihrem Kind ein über dessen Verwendung des Internets sowie über die Webseiten, die es besucht.

ERMUTIGEN Sie Ihr Kind dazu, Ihnen sofort Bescheid zu geben, wenn es sich durch Webinhalte verunsichert, verstört oder verletzt fühlt.

KLÄREN Sie Ihr Kind über die Risiken der Weitergabe von persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummern, etc.) auf, um eine missbräuchliche Nutzung dieser Daten für kommerzielle oder böswillige Zwecke zu verhindern.

MACHEN Sie Ihrem Kind unmissverständlich klar, dass eine Verletzung des Urheberrechts (kostenloser Download von Musik, Spielen, Filmen, Software) illegal und somit strafbar ist.

ERZIEHEN Sie Ihr Kind in Bezug auf den verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet:

  • ? keine persönlichen Informationen mitteilen;
  • niemals auf anstößige Nachrichten antworten und sofort die Internetseite verlassen, von der eine derartige Nachricht stammt;
  • niemals ein Treffen mit jemand vereinbaren, den man über das Internet kennengelernt hat.

VERHALTEN Sie sich wie ein verantwortungsvolles Elternteil, vor allem im Hinblick auf die Jüngsten. Es gibt technische Hilfsmittel, wie z. B. Filter-Software, die den Internet-Zugang auf Basis des PC-Nutzerprofils einschränkt und bestimmte Webseiten mithilfe von gewissen Schlüsselwörtern blockiert.

Es gibt drei verschiedene Arten von Filter-Software:

Der Browser, der den Internetzugang ermöglicht, kann konfiguriert werden um den Zugriff auf bestimmte Internetseiten zu blockieren. Zum Beispiel ist der "Internet Explorer" konfigurierbar, um den Zugang zu pornografischen oder gewalttätigen Webseiten anhand von bestimmten Schlüsselwörtern und mit Hilfe eines Systems von Kontrollkästchen zu sperren.

Die vom Browser des Computers unabhängige Software tritt in Kraft, sobald eine Internetverbindung besteht. Sie wirken wie ein Filter für den Zugriff auf bestimmte, klar definierte Webseiten.

Einige Programme filtern nicht, sondern zeichnen eine Liste der besuchten Webseiten auf, die in einer durch ein Passwort geschützten Datei abrufbar ist. Sie fungieren sozusagen als "Spione".

Jedoch haben solche Programme auch Ihre Grenzen. Auch wenn der Einsatz einer Filter-Software empfohlen werden kann, ersetzen diese nicht das Engagement und die Erziehung zu diesem Thema durch die Eltern.

BESTIMMEN SIE EINE FAMILIENORDNUNG

Eine Familienordnung ermöglicht es Ihnen grundsätzlich festzulegen, was bezüglich der Internetnutzung möglich, wünschenswert oder untersagt ist. Lassen Sie Ihr Kind Regeln für die Verwendung des Internets vorschlagen und stellen Sie sicher, dass diese auch anwendbar sind. Die vorliegende Verordnung kann Ihnen Ansätze und Anregungen für die Bestimmung einer solchen Familienordnung liefern. Außerdem sollten zum Beispiel folgende Punkte beachtet werden: Dauer der Internetnutzung, Definition von erlaubten, tolerierten und verbotenen Internetseiten, Verwendung des Internets in der Abwesenheit der Eltern, Informationsaustausch und Schutz der Privatsphäre, Anwendung des Internets in Absprache mit anderen Aktivitäten (Hausaufgaben, Sport, Familienessen, ...).


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